Visa

Information auf Deutsch

Ein einheitliches Schengen-Visum erlaubt visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen die Einreise in oder die Durchreise durch das Hoheitsgebiet jedes Staates, der den Schengen-Raum bildet. Ein solches Visum wird als einheitlich bezeichnet, da die entsprechende Regelung allen Mitgliedstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) gemeinsam ist. Sie zielen auf beabsichtigte kurzfristige Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten mit einer Dauer von höchstens drei Monaten ab und werden in der Regel zu touristischen Zwecken erteilt.

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt wird im Rahmen der bestehenden nationalen Gesetzgebung geregelt und kann je nach Aufenthaltsdauer entweder für einen vorübergehenden Aufenthalt oder für einen Aufenthalt aufgrund der Dauer des Aufenthalts erteilt werden. Ein solches Visum erlaubt es seinem Inhaber, für den beabsichtigten Zweck in Portugal zu bleiben: z. B. Studium, Praktikum, Arbeit oder medizinische Behandlung.

Im Allgemeinen ist ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt 4 Monate und mehrere Einreisen gültig.

Ein Aufenthaltsvisum ist in der Regel für 2 Einreisen und 4 Monate gültig, danach muss der Inhaber eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben.

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