Visa für Langzeitaufenthalte

Allgemeine Informationen


Es gibt zwei Arten von Visa für den längerfristigen Aufenthalt:

Gemeinsame Dokumentation

  • Antrag in korrekter Form;
  • Gültiges Reisedokument (+ 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum);
  • Zwei identische Fotografien in Passgröße auf weißem, schlichtem Hintergrund in guter Qualität;
  • Ticket, das die Rückkehr sichert (ausgenommen: Aufenthaltsvisa zur Familienzusammenführung, zum Forschen oder Lehren an einer Hochschuleinrichtung und hoch qualifizierte Arbeitskräfte);
  • Reisekrankenversicherung, die alle anfallenden Kosten, einschließlich dringender medizinischer Behandlung und Rückführung, abdeckt;
  • Genehmigung des Zugriffs auf das portugiesische Strafregister durch den Ausländer-und Grenzdienst (SEF - Serviço de Estrangeiros e Fronteiras);
  • Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland oder aus dem Land, in dem der Antragsteller seit mehr als einem Jahr lebt;
  • Dokumente im Zusammenhang mit der Unterbringung;
  • Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller über ein ausreichendes Einkommen verfügt; Portaria Nr. 1563/2007, 11. Dezember und Portaria Nr. 760/2009, 16. Juli;
  • Minderjährige müssen eine von einer Person, die die ständige oder vorübergehende elterliche Gewalt ausübt, oder von einem gesetzlichen Vormund unterzeichnete Vollmacht vorlegen.

HINWEIS: Kinder unter 16 Jahren müssen keine Dokumente im Zusammenhang mit dem Strafregister vorlegen.

Diese Informationen ersetzen nicht die Rücksprache mit der zuständigen konsularischen Vertretung. Die konsularische Vertretung kann je nach den Erfordernissen der konsularischenZusammenarbeit vor Ort weitere Unterlagen anfordern.


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